Produktsicherheitsinformationen (GPSR)

Produktsicherheitsinformationen gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu den FarbSpektralen

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die original FarbSpektrale nach Thomas Steinmann.

Bei den FarbSpektralen handelt es sich um Tropfessenzen, die sowohl zur Einnahme als auch zur Anwendung auf intakter Haut vorgesehen sind. Sie sind für die innere und äußere Nutzung bei Mensch und Tier entwickelt.

Inhaltsstoffe:
Wasser, 14 % Alkohol

Warn- und Sicherheitshinweise:
Die nachfolgenden Hinweise dienen dazu, Risiken bei unsachgemäßer Anwendung zu reduzieren und auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen.

Anwendungshinweise:
Die Produkte sind für den täglichen Gebrauch geeignet. Je nach Bedarf können einige Tropfen eingenommen oder auf die gesunde Haut aufgetragen werden.

Sicherheitsinformationen:
Eine sachgemäße Anwendung ist zu beachten. Der Kontakt mit Augen, Schleimhäuten sowie offenen Wunden ist zu vermeiden. Kinder sollten das Produkt nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.

Gesundheitliche Hinweise:
Achtung: Das Produkt enthält Alkohol.Es darf ausschließlich auf unverletzter Haut angewendet werden. Bei Auftreten von Hautreizungen ist die Anwendung abzubrechen. In dringenden Fällen sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt und die Produktverpackung oder das Etikett vorgelegt werden. Gelangt das Produkt in die Augen, sind diese gründlich mit Wasser zu spülen. Halten Beschwerden an, ist ein Arzt zu konsultieren. Das Produkt ist nicht für Babys und Kleinkinder geeignet.

Reinigung und Pflege:
Flaschenöffnung und Tropfeinsatz sollten stets sauber gehalten werden.

Aufbewahrung:
Das Produkt ist kühl, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung zu lagern. Es sollte von Hitzequellen, offenem Feuer sowie von Kindern und Haustieren ferngehalten werden. Nach jeder Anwendung ist die Flasche sorgfältig zu verschließen, um die Qualität der FarbSpektrale zu erhalten.

Entsorgung:
Leere Flaschen sowie Produktreste sind fachgerecht zu entsorgen. Gereinigte Behälter können dem Recycling zugeführt werden. Flüssige Reste dürfen nicht in den Abfluss oder in die Umwelt gelangen, sondern sind gemäß den örtlichen Entsorgungsvorschriften über geeignete Sammelstellen zu entsorgen.